Scheidung & Unterhalt

Damit Sie im Falle der Scheidung genau wissen was auf Sie zukommt
Gerne stehe ich Ihnen in dieser persönlichen und schwierigen Zeit zur Seite. Mit viel Sensibilität und Einfühlungsvermögen in Ihre Situation helfe ich Ihnen dabei ihre Fragen zu klären und eine Lösung zu finden die Ihre Wünschen bestmöglichst entspricht.

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Noch bevor es zur tatsächlichen Scheidung kommt, muss laut deutschem Gesetzt immer zuerst eine mindestens einjährige Trennung statt finden (einzige Ausnahme besteht im Falle einer Misshandlung zwischen den Ehepartnern). Diese Trennung sollte bestenfalls sowohl räumlich als auch persönlich sein.

Die räumliche Trennung wird in der Regel meist durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung dargestellt. Einzelne Fälle in denen die komplette räumliche Trennung nicht möglich ist, erlauben eine Trennung durch getrennte Betten und Tische.
Scheidung
Die persönliche Trennung findet ab dem Zeitpunkt statt in dem nachweislich dem Ehepartner der Wunsch nach einer Scheidungen mitgeteilt wurde. Bei Erfüllung aller Aspekte der Trennung kann Trennungsunterhalt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt werden.

Sofern die Trennung stattgefunden hat, darf sich das Ehepaar scheiden. Die Scheidung bringt immer eine Aufteilung des Besitzes der Ehegatten. Soferen sie als Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft, bei der das Vermögen und die Schulden unabhängig von der Ehe den einzelnen Parteien der Ehe bleiben. Grundsätzlich wird das ganze gemeinsame Vermögen hälftig geteilt. Lediglich in Ehen mit einem Kind geht die gemeinsame Ehewohnung an das Elternteil das auch das Kind nach der Ehe weiterhin betreut. Es besteht die Möglichkeit, dass für die Zeit nach der Ehe eventuell noch Unterhalt für den Ehegatten zu zahlen ist.

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