Adoptionsrecht

Für Fragen rund um die Adoption
Das Adoptionsrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Fragestellungen, die bei der Adoption eines Kindes auftreten können.
Dies umfasst sowohl die gründliche Vorbereitung als auch die rechtliche Absicherung der Adoption.
Auch nach einer erfolgreichen Adoption kann es weiterhin zu Problemen und im schlimmsten Fall sogar zu Rechtsstreitigkeiten kommen.
Von Anfang bis zum Ende stehe ich Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite, sodass Sie sich vollständig auf Ihr neues Familienmitglied und die damit verbundene Freude konzentrieren können.
Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Aspekten einer Adoption haben, dann schreiben Sie mir doch einfach. Ein Kontaktformular finden sie hier.

Voraussetzungen für eine Adoption

Damit ein Paar für die Adoption eines Kindes in Betracht kommt muss es zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, dass das Kindeswohl in der neuen Familie gewährleistet ist. Das Paar muss verheiratet sein und außerdem:
  • muss mindestens ein Parner 25 Jahre oder älter sein und nachweisen können, dass er oder sie genügend Zeit für die Erziehung des Kindes aufbringen kann
  • müssen die Wohnverhältnisse geordnet sein
  • müssen die Partner psychologisch geeignet sein (partnerschaftliche Stabilität, Erziehungsziele usw.)
  • müssen die Partner jeweils ein Führungs- und ein Gesundheitszeugnis vorlegen
Diese Punkte werden vom Jugendamt vor Abschluss der Adoption geprüft.
Fragen im Adoptionsrecht

Die verschiedenen Formen der Adoption

Es gibt im Adoptionsrecht verschiedene Möglichkeiten für die Ausgestaltung des Adoptionsverhältnisses.
Hierbei wird zwischen einer Inkognito-Adoption, einer halboffenen Adoption und einer offenen Adoption unterschieden.
Im Folgenden werde ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede geben.

Inkognito-Adoption

Bei dieser Form werden die Daten der Adoptivfamilie(Name und Anschrift) vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.
Dies soll verhindern, dass die leiblichen Eltern versuchen sich in die Erziehung des Kindes einzumischen oder anderweitig Probleme verursachen.
Adoptiveltern und Adoptierte können die Vermittlungsakte, die bei der vermittelnden Stelle 60 Jahre aufbewahrt werden muss, jedoch jederzeit unter fachlicher Begleitung einsehen.
Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Adoptiere auch ihren Geburtseintrag beim Standesamt einsehen und damit Rückschlüsse auf die leibliche Mutter und teilweise auch auf den leiblichen Vater ziehen.

halboffene Adoption

In diesem Fall kann der Kontakt zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern aufrecht erhalten werden. Dies geschieht dann meistens über Briefe und Fotos, die das Jugendamt als vermittelnde Stelle dann jeweils weiterleitet. Auch Treffen sind bei dieser Form möglich, finden allerdings meistens auf neutralem Boden statt.

offene Adoption

Bei dieser Möglichkeit gibt es meist von Beginn an Gesprächskontakt zwischen den Adoptiveltern und den leiblichen Eltern.
Für letztere ist dies eine Chance über die Entwicklung ihres Kindes im Bilde zu bleiben während es für die Adoptiveltern den Vorteil bietet, dass sie dem Kind später eine möglichst genaue Beschreibung seiner leiblichen Eltern geben können.
Dies ist vor Allem für den Fall von Vorteil, dass der Kontakt zu den leiblichen Eltern nicht anhält bis die Kinder in der Lage sind sich ihre eigene Meinung zu bilden.

Adoptionen aus dem Ausland

Es gibt auch die Möglichkeit ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren.
Die Bedingungen, die dabei an die Adoptiveltern gestellt werden sind dabei die gleichen wie bei der Adoption eines deutschen Kindes.
Allerdings kann das Verfahren zwischen 2 und 5 Jahren vom ersten Kontakt mit einer Vermittlungsstelle bis zur gerichtlichen Anerkennung in Anspruch nehmen.
Nach deutschem Recht muss bei Auslandsadoptionen eine in Deutschland zugelassene Auslandsadoptionsvermittlungsstelle beteiligt sein.

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