Mit dem Schlagwort "Ehe für Alle" ist umgangssprachlich die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe, die bisher Paaren bestehend aus Mann und Frau vorbehalten war, gemeint.
Bisher gab es für homosexuellen Paare nur die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Diese eingetragenen Lebenspartnerschaften wurden rechtlich mehr und mehr der Ehe angenähert, so beispielsweise im Erb-, Steuer- und Sozialrecht, jedoch blieb ihnen die vollständige Gleichstellung lange verwehrt.
Bisher gab es für homosexuellen Paare nur die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Diese eingetragenen Lebenspartnerschaften wurden rechtlich mehr und mehr der Ehe angenähert, so beispielsweise im Erb-, Steuer- und Sozialrecht, jedoch blieb ihnen die vollständige Gleichstellung lange verwehrt.