Ehe für alle

Die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Patnerschaften

Der Begriff "Ehe für Alle"

Mit dem Schlagwort "Ehe für Alle" ist umgangssprachlich die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe, die bisher Paaren bestehend aus Mann und Frau vorbehalten war, gemeint.
Bisher gab es für homosexuellen Paare nur die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Diese eingetragenen Lebenspartnerschaften wurden rechtlich mehr und mehr der Ehe angenähert, so beispielsweise im Erb-, Steuer- und Sozialrecht, jedoch blieb ihnen die vollständige Gleichstellung lange verwehrt.

Die aktuelle Entwicklung

Am Freitag den 30.6.2017 wurde in Deutschland die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Eheleuten offiziell ermöglicht. In einer Abstimmung im Bundestag über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare stimmten 393 Abgeordnete dafür, 226 dagegen und 4 enthielten sich.

Eine Woche später, am 7.7. stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Der Bundesrat hatte schon im Jahr 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und auch verabschiedet, damals wurde das Gesetz im Bundestag jedoch nicht beschlossen.
Dieser Gesetzentwurf diente jedoch als Vorlage für das nun verabschiedete Gesetz.
Am 20.7 unterschrieb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz das "am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft" treten soll.

Damit wird es gleichgeschlechtlichen Paaren ab dem 1. Oktober möglich sein standesamtlich zu heiraten.
Regenbogenflagge der Ehe für Alle

Geschichte der Gleichstellung

Es war ein langer Weg bis zur völligen Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren.
Im Folgenden sehen sie eine Auflistung der wichtigsten Ereignisse in diesem Prozess, von der Einführung des §175 im Jahre 1872 bis zur Ehe für Alle 2017:
  • 1. Januar 1872 - Das Reichsstrafgesetzbuch tritt in Kraft und §175 stellt sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe
  • 1. September 1935 - deutliche Verschärfung des Paragraphen durch die Nationalsozialisten (in der DDR gültig bis 1950, in der BRD bis 1969)
  • 1969/1972 - in der BRD wird der §175 reformiert, von jetzt an sind nur noch homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen strafbar, wobei das Schutzalter für Männer bei 18, das für Frauen jedoch bei 14 liegt
  • 1979 - der erste Christopher Street Day findet in Bremen und Berlin statt
  • 31. Mai 1994 - §175 wird ersatzlos gestrichen und das absolute Schutzalter einheitlich auf 14 Jahre festgelegt
  • 1. August 2001 - das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) tritt in Kraft, nun gibt es erstmals einen rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
  • 29. September 2004 - Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes , und damit weitgehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe, unter anderem im Unterhaltsrecht
  • Mai 2006 - Im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird unter anderem die Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund von sexueller Identität(Orientierung) verboten
  • 2009 bis 2012 - mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes führen zur weiteren Angleichung von Eingetragener Lebenspartnerschaft an die Ehe, unter anderem bei der Grunderwerbssteuer, dem Erbrecht und der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes
  • 30. Juni 2017 - die "Ehe für Alle" wird vom Bundestag verabschiedet, damit wird es auch für homosexuelle Paare möglich eine Ehe zu schließen, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten

Deutschland im europäischen Vergleich

Mit diesem Gesetz wird Deutschland das 14. Land in Europa, dass die Ehe für Alle (z.T. auch Homoehe genannt) ermöglicht.

Die Niederlande waren das erste Land in Europa, dass die Ehe auch für homosexuelle Paare öffnete (2001) und ihnen somit eine vollständige Gleichstellung ermöglichte. Noch früher, bereits 1989 hatte Dänemark den Weg für eingetragene Lebenspartnerschaften frei gemacht, jedoch gibt es hier die Möglichkeit zur Heirat erst seit 2012.

Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung der europäischen Länder, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat, geordnet nach Jahreszahl in der das Gesetz zur vollständigen Gleichstellung jeweils verabschiedet wurde (insbesondere auch die Gleichstellung beim Adoptionsrecht).
  • 2001 - Die Niederlande
  • 2003 - Belgien
  • 2005 - Spanien
  • 2008 - Norwegen
  • 2009 - Schweden
  • 2010 - Island
  • 2012 - Dänemark
  • 2013 - Frankreich
  • 2013 - Wales und England
  • 2014 - Schottland
  • 2014 - Finnland
  • 2015 - Irland
  • 2015 - Luxemburg
  • 2016 - Portugal
  • 2017 - Deutschland
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