Sozialrecht

Alles rund um Bescheide vom Amt und deren Überprüfung
Das Sozialrecht befasst sich mit allen Fragen, die im Umgang von Privatpersonen mit dem Staat auftreten. Es regelt die Ansprüche, die ein Bürger der Bundesrepublik gegenüber geltend machen kann.
Es ist breit gefächert und umfasst alle Streitigkeiten die bei Bescheiden vom Amt, beispielsweise beim Arbeitslosengeld oder bei der Sozialhilfe entstehen. Insbesondere ist auch die Anfechtung dieser Bescheide Teil des Sozialrechts. 
Des Weiteren umfasst es die Sozialversicherungen (beispielsweise Kranken- und Unfallversicherung) und die mit diesen zum Teil auftretenden Problemen.
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine etwas detailliertere Beschreibung der verschiedenen Bereiche des Sozialrechts:

Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Weitere

Dieser Bereich umfasst alle Leistungen, die vom Staat im Rahmen des sogenannten Fürsorgeprinzips übernommen werden. 
Zu diesen Leistungen zählen unter anderem das Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld II und Hartz IV) und die Sozialhilfe, aber auch Dinge wie die Opferentschädigung und andere Sozialleistungen.
Charakteristisch für diese Leistungen ist, dass der Bürger vorher nichts in eine Versicherung oder ähnliches eingezahlt haben muss, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Mit diesen Maßnahmen soll denjenigen Menschen geholfen werden, die sich in ihrem Leben in einer schwierigen Situation befinden.

Gerade in diesem Bereich, in dem es eigentlich darum gehen sollte den Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen  gibt es oft Unstimmigkeiten zwischen den Privatpersonen und dem Sozialamt bzw der Arbeitsagentur.
Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen helfe ich Ihnen gerne die Bescheide vom Amt zu überprüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Auch eine Prozessvertretung vor dem Sozialgericht übernehme ich für Sie gerne, auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe.
Schreiben Sie mir doch einfach über das Kontaktformular.

Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall- etc.)

In diesem Bereich geht es um den Umgang mit den Sozialversicherungen, also beispielsweise mit Krankenversicherung, Pflege- und Rentenversicherung sowie Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Diesen Fällen ist gemein, dass sie, wie der Name schon sagt, nach dem Versicherungsprinzip funktionieren. Im Gegensatz zum Fürsorgeprinzip im vorangegangenen Abschnitt bedeutet dies, dass zunächst in eine Versicherung eingezahlt werden muss, bevor man mit Leistungen rechnen kann.

Sollten bei Ihnen Probleme mit Ihrem Versicherer auftreten oder Sie das Gefühl bekommen, dass man Sie ungerecht behandelt dann wenden Sie sich an mich.
Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen dabei Ihre Forderungen gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Zusammen werden wir dafür sorgen, dass Sie alle Versicherungsleistungen bekommen die Ihnen zustehen.
Nutzen Sie doch einfach das folgende Kontaktformular, damit wir die Streitigkeiten möglichst schnell zu Ihrer Zufriedenheit aus der Welt schaffen können.
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